Wechsel der Kfz-Versicherung: Jetzt bis zum 30. November kündigen

Wer seine Kfz-Versicherung wechseln möchte, muss sich beeilen. Bis zum 30. November ist eine fristgerechte Kündigung möglich. Um Ärger zu vermeiden und für den richtigen und sicheren Wechsel der Versicherungsgesellschaft sollte sich jeder unbedingt über die gesetzlichen Rahmenbedingungen informieren. Dann geht nichts mehr schief.


Kündigungsfrist muss eingehalten werden

Das Versicherungsjahr in der Kfz-Versicherung endet in der Regel am 31. Dezember eines Jahres. Die Kündigungsfrist, die der Versicherungsnehmer unbedingt einhalten muss, beträgt 4 Wochen zum Jahresende. Das bedeutet, dass die Kündigung der Versicherung bis zum 30.11. des Jahres erfolgt sein muss. Wer sich absichern möchte, schickt die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein. Dabei ist zu beachten, dass für die rechtzeitige Kündigung der Eingangsstempel der Versicherung gilt.

Was muss im Kündigungsschreiben enthalten sein

Die Kündigung muss immer schriftlich durch den Versicherungsnehmer persönlich erfolgen. Beim Schreiben der Kündigung ist darauf zu achten, dass die richtige Postanschrift der Versicherungsgesellschaft angegeben wird. Kündigungen immer an die Hauptsitze der Versicherung schicken. Der persönliche Versicherungsberater ist in den meisten Fällen nicht befugt die Kündigung anzunehmen und zu bestätigen.

Inhaltlich muss deutlich erklärt werden, dass die Police zum 31.12. des Jahres gekündigt wird. Die Angabe der Versicherungsnummer erleichtert die Zuordnung der Kündigung zum Versicherungsnehmer. Es brauchen keine Gründe für den Kündigungswunsch angegeben werden. Ratsam ist es, eine schriftliche Bestätigung der Kündigungsannahme zu fordern. Einer eventuell erteilten Einzugsermächtigung sollte widersprochen werden. Der Versicherungsnehmer unterschreibt die Kündigung persönlich und per Hand.

Erst nach erfolgter Kündigungsannahme den neuen Vertrag unterschreiben

Hat die Versicherung die Kündigung angenommen und bestätigt, erlischt der Versicherungsschutz am 31.12. des Jahres um 0.00 Uhr. Da zumindest die Haftpflicht der Kfz-Versicherung in Deutschland eine Pflichtversicherung ist, muss der Autobesitzer zum 01.01. des folgenden Jahres eine neue Versicherung abgeschlossen haben. Es ist ratsam, den neuen Vertrag erst zu unterschreiben, wenn die schriftliche Kündigungsbestätigung vorliegt.

Ein genauer Leistungs- und Kostenvergleich lohnt sich

Der Versicherungsnehmer sollte die Angebote der Versicherungen genau vergleichen. Dabei auch immer auf den Inhalt achten und nicht nur auf den Preis. Wer eine günstigere Kfz-Versicherung mit gleichem Leistungsangebot gefunden hat, wird mit oben beschriebenen Schritten leicht wechseln können. Wichtig ist, dass immer rechtzeitig verglichen wird, damit alle Fristen eingehalten werden können.

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