Rentner erhalten finanzielle Unterstützung für ihre Krankenversicherung

Viele privat versicherte Senioren sehen mit Bangen dem Rentenalter entgegen. Die Belastungen durch die Beiträge an eine private Krankenversicherung werden höher und die Zuschüsse zum monatlichen Beitrag durch den Arbeitgeber fallen weg. Einige PKVs erhöhen für Mitglieder im Rentenalter empfindlich die Beiträge.

Ältere Mitglieder werden häufiger krank und auch die Krankenhausaufenthalte mehren sich. Der Staat hilft mit Zuschüssen, aber nicht jedem.

Staatlicher Zuschuss nur bei staatlichen Renten

Grundsätzlich erhalten nur diejenigen Rentner einen staatlichen Zuschuss für ihre PKV, die Rentenzahlungen aus der staatlichen Rentenkasse erhalten. Neben der normalen gesetzlichen Regelrente kann das auch eine Hinterbliebenenrente oder einer Erwerbsminderungsrente sein. Einen Anspruch auf staatliche Zuschüsse hat somit ein bestimmter Kreis von verrenteten Arbeitnehmern. Es sind ehemalige Arbeitnehmer oder deren Hinterbliebene, die in ihrer beruflich aktiven Zeit aufgrund ihres höheren Einkommens eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben. Gleichzeitig haben sie weiter in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt. Für Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler, die nicht in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben, entfällt der staatliche Zuschuss.

Fürsorgepflicht des Staates gesetzlich geregelt

Der Staat hat gegenüber Beziehern von Leistungen aus der staatlichen Rentenkasse eine Fürsorgepflicht. Er ist nach § 106 des 6. Sozialbuches gesetzlich zur Zahlung eines Zuschusses zur Krankenversicherung verpflichtet, ob GKV oder PKV. Die Höhe des staatlichen Zuschusses ergibt sich aus den zu Zeiten der Erwerbstätigkeit gezahlten Beiträgen. Gezahlt wird ein Betrag von 7,3 Prozent auf den Bezug aus der gesetzlichen Rente. Das errechnet sich aus der Hälfte des Regelbeitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung minus eines geringen Minderungsbeitragssatzes. Maximal werden allerdings 50 Prozent des monatlichen Beitrags an die private Krankenversicherung gezahlt.

Zuschuss muss beantragt werden

Viele Rentner denken, der staatliche Zuschuss fließe automatisch mit der Rente aufs Konto. Das ist jedoch nicht der Fall, der Zuschuss muss vielmehr beantragt werden. Der Berechtigte sollte seinen Antrag so zeitig stellen, dass der erste Zuschuss zeitgleich mit der ersten Rente aufs Konto kommt. Nur so ist gewährleistet, dass keine wertvollen Zuschüsse verloren gehen. Die Anträge sind bei der deutschen Rentenversicherung zu stellen, Vordrucke dafür gibt es auch im Internet. Privat versicherte Rentner sollten eines beachten: Die Zuschüsse erfolgen nach einem allgemeinen Rechenschlüssel, nicht nach individueller Bedürftigkeit. Als allerletzter Ausweg kommt bei zu großer finanzieller Belastung der Basis-Beitrag in Frage. Diese Grundversorgung bietet die private Krankenversicherung allen Rentnern.

Tags: , ,

Die Kommentare sind geschlossen.