Das Kostenlose Girokonto mit Mindestgeldeingang

Viele Banken bieten heute ein kostenloses Girokonto. Oftmals sind für die kostenlose Kontoführung jedoch Voraussetzungen wie beispielsweise ein Mindestgeldeingang notwendig.

Kostenlose Girokonten finden

Ein Girokonto ist im Alltag heute nicht mehr wegzudenken. Nicht nur, dass über das Konto Gehaltszahlungen abgewickelt werden, auch alltägliche Zahlungen wie die der Miete und der Nebenkosten werden mittlerweile unbar über ein Girokonto gebucht.
Da das Girokonto meist der erste Einstieg in eine neue Geschäftsverbindung ist, wird das Konto immer häufiger kostenlos angeboten. Zusammen mit der kostenlosen Kontoführung wird zusätzlich auch eine Kreditkarte sowie ein kostenloser Dispositionskredit gewährt. Nicht immer verzichten die Banken aber bei jedem Kunden auf die Kontoführungsgebühr, sondern hierfür müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Dies kann beispielsweise ein vorhandenes Mindestguthaben sein, aber auch ein Mindestgehaltseingang kann gefordert werden.

Girokonten mit Mindestgeldeingang

Um die kostenlose Kontoführung in Anspruch nehmen zu können, müssen Kontoinhaber nicht selten einen Mindestgeldeingang auf ihrem Girokonto vorweisen. Dieser Geldeingang muss in einer bestimmten Höhe, meist zwischen 1.000 - 1.500 Euro liegen und jeweils zwischen dem 01. und dem 30. eines Monats, zu verzeichnen sein. Bei einigen Instituten kann der Mindestgeldeingang auch höher sein, dies ist jedoch aus den Kontobedingungen der jeweiligen Bank ersichtlich. Viele Vergleichsseiten, bei denen Angebote zum privaten Girokonto verglichen werden können, zeigen diese notwendigen Bedingungen oft mit dem Vergleich mit an. Kostenlose Girokonten mit Mindestgeldeingang werden sowohl von Direktbanken als auch von Filialbanken angeboten, so dass auch Kunden vor Ort diese Angebote nutzen können.
In den meisten Fällen sprechen die Banken in ihren Bedingungen lediglich von einem Mindestgeldeingang. Dabei wird nicht explizit darauf hingewiesen, welche Zahlungen hierbei gemeint sind, so dass neben Lohn- und Gehaltszahlungen auch der Eingang des Kindergeldes, des Unterhalts oder aber privater Zahlungen mit in diese Summe eingerechnet werden. Selbst Bareinzahlungen können oftmals als Geldeingang gewertet werden, so dass Kontoinhaber bei einem eigentlich geringeren Geldeingang etwas “tricksen” können. Lediglich Umbuchungen innerhalb der Bank, zum Beispiel von einem Depot auf das Girokonto oder aber vom Sparbuch aufs Konto werden nicht berücksichtigt. Eine gute Auswahl wirklich kostenloser Konten (ohne Mindesteinlage) finden sie unter www.kostenlos-konto.org.

Wenn der Mindestgeldeingang nicht erreicht wird

Sofern Kontoinhaber das Kontoguthaben vorweisen können, wird die Kontoführung kostenlos gewährt und die Bank verzichtet auf die monatliche Kontoführungsgebühr. Fehlt jedoch in einem Monat der Geldeingang, wird für diesen Monat die sonst übliche Kontoführungsgebühr berechnet, die je nach Bank bei 5-10 Euro liegen kann. Die anfallenden Gebühren werden dann im turnusmäßigen Abschluss, der in der Regel quartalsweise durchgeführt wird, dem Konto belastet.

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