Brände in der Weihnachtszeit - Welche Versicherung zahlt dann?

Schon lange vor der Weihnachtszeit warnen viele Feuerwehren vor den Gefahren die durch unbeaufsichtigte Kerzen oder Kurzschlüsse in den Lichterketten entstehen können. Sollte es dennoch einmal zu einem Brand kommen, dann ist eine gute Versicherung das A und O.

Welche Versicherung zahlt welche Schäden?
Entstehen bei einem Brand, egal ob durch Feuer oder durch Löschwasser, Schäden an der eigenen Einrichtung so kommt hierfür die Hausratversicherung auf. Dabei zahlt die Hausratversicherung für alle beschädigten Sachen den Neuanschaffungswert und auch beschädigte Weihnachtsgeschenke werden von der Hausratversicherung ersetzt. Allerdings kommt die Hausratversicherung nicht für sogenannte “Senkschäden” auf. Brennt zum Beispiel ein Rest von einem Kerzendocht ein Loch in den Teppich, so muss man diesen selber ersetzen.

Durch die Wohngebäudeversicherung sind alle Schäden am Haus versichert. Dazu zählen selbstverständlich auch die Schäden, die an fest mit dem Haus verbundenen Sachen, wie zum Beispiel die Küche, entstanden sind.

Die Haftpflichtversicherung übernimmt alle Schäden, die durch den Brand andere Menschen oder das Hab und Gut von anderen Menschen verletzt bzw. beschädigt worden sind. Ebenso übernimmt die Haftpflichtversicherung alle Schäden, die durch “sich selbst ausbreitendes Feuer” verursacht worden sind.

Wann zahlt die Versicherung nicht?
Die Versicherung übernimmt keinen Schadensersatz für Brände, wenn diese grobfahrlässig verursacht worden sind: Schließt man in seinem Haus die Türen oder verlässt es sogar und es brennen noch Kerzen in einem Raum, so hat man grobfahrlässig gehandelt. Wer jedoch seinen bestehenden Vertrag abändern lässt, der kann darauf hoffen, dass die Haftpflichtversicherung zumindest einen Teil der Schäden übernimmt. In diesem Fall käme dann das “Eigene Verschulden” zu tragen und keine grob fahrlässige Handlung.

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